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Jugend­ord­nung

des Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e.V.

Gre­ven­broich

in der Fas­sung vom
18.12.1998

§1 Name, Mit­glied­schaft und Zweck

  1. Mit­glie­der der Jugend­ab­tei­lung des VSC Gre­ven­broich 1988 e.V. sind alle jugend­li­chen Mit­glie­der des Ver­eins im Alter bis zu 18 Jah­ren sowie alle inner­halb des Jugend­be­rei­ches gewähl­ten und beru­fe­nen Mitarbeiter.
  2. Die Jugend des Ver­eins führt und ver­wal­tet sich selbst­stän­dig und ent­schei­det über die ihr zuflie­ßen­den Mit­tel. Auf­ga­ben der Jugend des Ver­eins sind:

a. För­de­rung des Spor­tes als Teil der Jugendarbeit

b. Wahr­neh­mung von Auf­ga­ben der Jugend­er­zie­hung und Jugendhilfe

c. Ver­tre­tung gemein­sa­mer Inter­es­sen im Rah­men der Vereinssatzung

§2 Orga­ne

Orga­ne der Jugend des Ver­eins sind:

a. die Jugendversammlung

b. der Jugendausschuss

§3 Jugend­ver­samm­lung

Obers­tes Organ der Ver­eins­ju­gend ist die Jugend­ver­samm­lung. Sie besteht aus der Ver­eins­ju­gend und aus allen in den Ver­eins­ju­gend­aus­schuss gewähl­ten Vereinsmitgliedern.

Auf­ga­ben der Jugend­ver­samm­lung der Ver­eins­ju­gend sind:

  • Fest­le­gung der Richt­li­ni­en für die Tätig­keit des Vereinsjugendausschusses
  • Ent­ge­gen­nah­me der Berich­te und des Kas­sen­ab­schlus­ses des Vereinsjugendausschusses
  • Ent­las­tung und Wahl des Vereinsjugendausschusses
  • Beschluss­fas­sung über vor­lie­gen­de Anträge

Es gibt ordent­li­che und außer­or­dent­li­che Jugendversammlungen.

Die ordent­li­che Jugend­ver­samm­lung der Ver­eins­ju­gend fin­det jähr­lich min­des­tens 4 Wochen vor der Jah­res­haupt­ver­samm­lung des Gesamt­ver­ei­nes statt.

Eine außer­or­dent­li­che Jugend­ver­samm­lung ist inner­halb einer Frist von zwei Kalen­der­wo­chen mit ent­spre­chen­der Tages­ord­nung ein­zu­be­ru­fen, wenn es

a. der Jugend­aus­schuss beschließt oder

b. ein Vier­tel der stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­der schrift­lich beim Vor­sit­zen­den beantragt

Die Vor­schrif­ten des § 8 der Jugend­ord­nung gel­ten sinngemäß.

§4 Jugend­aus­schuss

Der Ver­eins­ju­gend­aus­schuss besteht aus:

  • der/​dem Vorsitzenden
  • der/​dem stell­ver­tre­ten­den Vorsitzenden
  • der/​dem Geschäftsführer/​in
  • der/​dem Kassenwart/​in
  • der/​dem Vereinsjugendsprecher/​in (Jugendwart/​in)
  • max. 2 Beisitzern

Wobei der/​die Vereinsjugendsprecher/​in und die Bei­sit­zer zur Zeit der Wahl noch Jugend­li­che sind. Von den ver­blei­ben­den Mit­glie­dern des Jugend­aus­schus­ses müs­sen min­des­tens 2 über 18 Jah­re alt sein.

Die Mit­glie­der des Jugend­aus­schus­ses wer­den von der Ver­eins­ju­gend auf die Dau­er von zwei Jah­ren gewählt und blei­ben bis zur Neu­wahl des Ver­eins­ju­gend­aus­schus­ses im Amt. Die Mit­glie­der des Jugend­aus­schus­ses wer­den alter­nie­rend wie folgt gewählt:

a. in den gera­den Jah­ren der/​die

  • Vor­sit­zen­de
  • Kassenwart/​in
  • Jugendsprecher/​in
  • ers­te Beisitzer/​in

b. in den unge­ra­den Jah­ren der/​die

  • stell­ver­tre­ten­de Vorsitzende
  • Geschäftsführer/​in
  • zwei­te Beisitzer/​in

In der Grün­dungs­ver­samm­lung wer­den die unter b) genann­ten für 1 Jahr gewählt.

Der Ver­eins­ju­gend­aus­schuss erfüllt sei­ne Auf­ga­ben im Rah­men der Ver­eins­sat­zung und der Jugendordnung.

Der Ver­eins­ju­gend­aus­schuss ist für sei­ne Beschlüs­se gegen­über dem Vor­stand des Ver­eins ver­ant­wort­lich. Der Ver­eins­ju­gend­aus­schuss ist zustän­dig für alle Jugend­an­ge­le­gen­hei­ten des Ver­eins. Er ent­schei­det über die Ver­wen­dung der der Ver­eins­ju­gend zuflie­ßen­den Mittel.

Zur Pla­nung und Durch­füh­rung beson­de­rer Auf­ga­ben kann der Ver­eins­ju­gend­aus­schuss Unter­aus­schüs­se bil­den. Ihre Beschlüs­se bedür­fen der Zustim­mung des Vereinsjugendausschusses.

Die Sit­zun­gen des Ver­eins­ju­gend­aus­schus­ses fin­den nach Bedarf statt und müs­sen den Bestim­mun­gen des gel­ten­den Jugend­schutz­ge­set­zes ent­spre­chen. Auf Antrag der Hälf­te der Mit­glie­der der Ver­eins­ju­gend­aus­schus­ses ist vom Vor­sit­zen­den eine Sit­zung bin­nen zwei Wochen einzuberufen.

Bei Abstim­mun­gen und Wah­len genügt die ein­fa­che Mehr­heit der anwe­sen­den Stimmberechtigen.

§5 Stimm­recht und Wählbarkeit

  1. Stimm­be­rech­tigt sind alle Mit­glie­der ab voll­ende­tem 10. Lebensjahr
  2. Gewählt wer­den kön­nen alle Mit­glie­der ab voll­ende­tem 14. Lebensjahr

§6 Auf­ga­ben des Vereinsjugendausschusses

Zu den Auf­ga­ben des Ver­eins­ju­gend­aus­schus­ses gehören:

  • Bera­tung der Jah­res­rech­nung und Ver­ab­schie­dung des Haushaltsplanes.
  • Wahl der Dele­gier­ten zu Jugend­ta­gun­gen auf Kreis-/Stadt­ebe­ne
  • Beschluss­fas­sung über vor­lie­gen­de Anträge

Der Vor­sit­zen­de des Ver­eins­ju­gend­aus­schus­ses ver­tritt die Inter­es­sen der Ver­eins­ju­gend nach innen und außen und ist ins­be­son­de­re Mit­glied des Ver­wal­tungs­ra­tes des Gesamtvereines.

Der Jugend­spre­cher ist als Jugend­wart eben­falls Mit­glied des Ver­wal­tungs­ra­tes des Gesamtvereines.

§7 Kas­sen­prü­fung

Die Kas­se der Jugend­ab­tei­lung wird jedes Jahr durch die Kas­sen­prü­fer des Ver­eins geprüft. Die Kas­sen­prü­fer erstat­ten der Jugend­ver­samm­lung einen Prüf­be­richt und bean­tra­gen bei ord­nungs­ge­mä­ßer Füh­rung der Kas­sen­ge­schäf­te die Ent­las­tung des Kassenwartes.

§8 Jugend­ord­nungs­än­de­run­gen

Ände­run­gen der Jugend­ord­nung kön­nen nur von der ordent­li­chen Jugend­ver­samm­lung oder einer spe­zi­ell zu die­sem Zweck ein­be­ru­fe­nen außer­or­dent­li­chen Jugend­ver­samm­lung beschlos­sen wer­den. Sie bedür­fen der Zustim­mung von 23 der anwe­sen­den Stimm­be­rech­tig­ten. Jugend­ord­nungs­än­de­run­gen wer­den erst nach Bestä­ti­gung durch den Ver­wal­tungs­rat des Gesamt­ver­ei­nes wirksam.

Die Jugend­ord­nung tritt gemäß Beschluss der Jugend­ver­samm­lung vom 18.12.1998 nach Geneh­mi­gung durch den Ver­wal­tungs­rat des Gesamt­ver­ei­nes in Kraft.

Die vor­ge­hen­de Jugend­ord­nung wur­de von der Jugend­ver­samm­lung beschlossen.

41515 Gre­ven­broich, den 18.12.1998

gez. der gewähl­te Jugendausschuss

Spiel­be­rich­te

Tabel­len­stän­de der Mannschaften 

In Erman­ge­lung von Spiel­be­rich­ten sind hier die aktu­el­len Tabel­len­stän­de der Mann­schaf­ten vom 31.01.2024: Frau­en BK14 3.Platz, Män­ner BeL8 2.Platz, männ­li­che U20 BeL3 4.Platz, weib­li­che U18 BeL6 5.Platz, weib­li­che U20 BeL5 6.Platz

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