Guten Tag zusammen,

wie ihr sicher­lich schon mit­be­kom­men haben, gilt seit 24.November eine neue Coronaschutzverordnung.

Mit die­sen neu­en Coro­na-Regeln für NRW gel­ten jetzt erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen für Unge­impf­te. Im Frei­zeit­be­reich gilt nun 2G, wie aus der neu­en Coro­na-Schutz­ver­ord­nung hervorgeht.

Bedeu­tet: Zuge­las­sen sind nur Geimpf­te und Gene­se­ne – ein Nega­tiv­test reicht nicht mehr aus.

Die 2 G‑Regelung gilt für

  • gemein­sa­me Sport­aus­übung (Wett­kampf und Trai­ning) auf, in und außer­halb von Sportstätten
  • Besuch von Sport­ver­an­stal­tun­gen als Zuschaue­rin oder Zuschauer
  • Ver­an­stal­tun­gen in Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen im Innen- und Außenbereich

Dies gilt nicht für Kin­der und Jugend­li­che bis zum Alter von ein­schließ­lich 15 Jahren.

Die Nach­wei­se einer Immu­ni­sie­rung sind beim Zutritt von uns zu kontrollieren.

Die­ter Laube