Guten Tag zusammen,
wie ihr sicherlich schon mitbekommen haben, gilt seit 24.November eine neue Coronaschutzverordnung.
Mit diesen neuen Corona-Regeln für NRW gelten jetzt erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte. Im Freizeitbereich gilt nun 2G, wie aus der neuen Corona-Schutzverordnung hervorgeht.
Bedeutet: Zugelassen sind nur Geimpfte und Genesene – ein Negativtest reicht nicht mehr aus.
Die 2 G‑Regelung gilt für
- gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf, in und außerhalb von Sportstätten
- Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
- Veranstaltungen in Sport- und Freizeiteinrichtungen im Innen- und Außenbereich
Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
Die Nachweise einer Immunisierung sind beim Zutritt von uns zu kontrollieren.
Dieter Laube