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Schutz­kon­zept gegen sexua­li­sier­te und inter­per­so­nel­le Gewalt und Macht­miss­brauch im Volleyball

Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Grevenbroich

Vor­wort

Erar­bei­tet aus dem „MUSTER – SCHUTZKONZEPT – Nach Stan­dard des Sport­bund Rhein-Kreis Neuss“ https://​www​.rhein​-kreis​-neuss​-macht​-sport​.de/fileadmin​/co_system​/neuss​/media​/KSB-Daten​/Bilder​/sicherer_Sport​/Muster-Schutzkonzept.pdf in der Ver­si­on vom 20.11.2025

„Um die Umset­zung von Schutz­kon­zep­ten und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men best­mög­lich zu unter­stüt­zen, stel­len wir umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen, Vor­la­gen und wei­ter­füh­ren­de Mate­ria­li­en zur Ver­fü­gung. Die Nut­zung und Über­nah­me die­ser Inhal­te – sei es in Form von Text­bau­stei­nen oder voll­stän­di­gen Pas­sa­gen – ist aus­drück­lich erwünscht, um Sport­ver­ei­ne und ‑orga­ni­sa­tio­nen bei ihrer wich­ti­gen Arbeit zu unterstützen.“

https://​www​.rhein​-kreis​-neuss​-macht​-sport​.de/sportbund​/ueber-uns​/basis​/sicherer-sport-im-rhein-kreis-neuss in der Ver­si­on vom 20.11.2025

1 Ein­lei­tung

Unser Ver­ein, der Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich, ver­pflich­tet sich, ein siche­res Umfeld für alle Mit­glie­der zu schaf­fen und jeg­li­che Form von Gewalt oder Grenz­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern. Mit die­sem Schutz­kon­zept legen wir ver­bind­li­che Richt­li­ni­en und Maß­nah­men fest, um Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne in unse­rem Ver­ein best­mög­lich vor inter­per­so­nel­ler Gewalt zu schüt­zen. Wir ver­ste­hen den Schutz vor Gewalt als kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­zess und als Auf­ga­be aller Ver­eins­mit­glie­der. Die­ses Kon­zept soll Ori­en­tie­rung geben, Hand­lungs­si­cher­heit schaf­fen und dazu bei­tra­gen, dass unser Ver­ein ein Ort ist, an dem sich alle sicher und respek­tiert fühlen.

2 Defi­ni­tio­nen – Was ver­ste­hen wir unter inter­per­so­nel­ler Gewalt im Sport?

Um wirk­sam gegen inter­per­so­nel­le Gewalt vor­ge­hen zu kön­nen, ist ein gemein­sa­mes Ver­ständ­nis der ver­schie­de­nen Gewalt­for­men uner­läss­lich. Im Fol­gen­den defi­nie­ren wir die rele­van­ten Begriffe.

2.1 Macht­miss­brauch

Unter Macht­miss­brauch ver­ste­hen wir jede Form der Aus­nut­zung einer Macht­po­si­ti­on zum eige­nen Vor­teil und zum Nach­teil ande­rer. Im sport­li­chen Kon­text kann dies bei­spiels­wei­se durch Trai​ner*in​nen, Betreu​er*in​nen oder Funk​tio​när*in​nen gesche­hen, die ihre Auto­ri­tät miss­brau­chen, um Sport​ler*in​nen zu mani­pu­lie­ren, zu kon­trol­lie­ren oder auszunutzen.

2.2 Grenz­ver­let­zun­gen und Übergriffe

Grenz­ver­let­zun­gen sind Hand­lun­gen, die per­sön­li­che Gren­zen über­schrei­ten. Sie kön­nen unbe­ab­sich­tigt sein, resul­tie­ren oft aus fach­li­chen oder per­sön­li­chen Unzu­läng­lich­kei­ten und sind durch Refle­xi­on kor­ri­gier­bar. Über­grif­fe hin­ge­gen sind bewuss­te Hand­lun­gen, die wie­der­holt oder mas­siv per­sön­li­che Gren­zen ver­let­zen. Sie miss­ach­ten die Selbst­be­stim­mungs­rech­te der betrof­fe­nen Per­son und sind Aus­druck eines unzu­rei­chen­den Respekts.

2.3 Kör­per­li­che (phy­si­sche) Gewalt

Kör­per­li­che Gewalt umfasst alle For­men der bewuss­ten phy­si­schen Schä­di­gung einer Per­son. Im Sport kann dies von über­mä­ßig har­tem Kör­per­kon­takt im Trai­ning bis hin zu geziel­ten Schlä­gen oder ande­ren For­men der kör­per­li­chen Miss­hand­lung rei­chen und beinhal­tet jede Form der kör­per­li­chen Aggression.

2.4 Emo­tio­na­le (psy­chi­sche) Gewalt

Emo­tio­na­le Gewalt bezeich­net Ver­hal­tens­wei­sen, die die psy­chi­sche Inte­gri­tät einer Per­son ver­let­zen. Dazu gehö­ren ver­ba­le Angrif­fe, Demü­ti­gun­gen, Dro­hun­gen, Ein­schüch­te­run­gen oder sozia­le Iso­la­ti­on. Im sport­li­chen Kon­text kann dies bei­spiels­wei­se durch anhal­ten­de Kri­tik, Bloß­stel­lung vor der Grup­pe oder Aus­gren­zung geschehen.

2.5 Sexua­li­sier­te Gewalt

Sexua­li­sier­te Gewalt umfasst jede sexu­el­le Hand­lung, die an oder vor einer Per­son ent­we­der gegen deren Wil­len vor­ge­nom­men wird oder der die Per­son auf­grund kör­per­li­cher, psy­chi­scher, kogni­ti­ver oder sprach­li­cher Unter­le­gen­heit nicht wis­sent­lich zustim­men kann. Im Sport kann dies von anzüg­li­chen Bemer­kun­gen /​Nach­rich­ten oder sexu­el­len Wit­zen über uner­wünsch­te Berüh­run­gen bis hin zu sexu­el­lem Miss­brauch reichen.

3 Zie­le der Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on inter­per­so­nel­ler Gewalt im Sport

Unser Sport­ver­ein, der Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich, setzt sich aktiv für den Schutz aller Mit­glie­der vor jeg­li­cher Form von inter­per­so­nel­ler Gewalt ein. Mit die­sem Schutz­kon­zept ver­fol­gen wir fol­gen­de über­ge­ord­ne­te Ziele.

3.1 Schaf­fung einer Kul­tur des Hin­se­hens und der Beteiligung

  • Alle Ver­eins­mit­glie­der sol­len für das The­ma sen­si­bi­li­siert und ermu­tigt wer­den, bei Ver­dachts­fäl­len aktiv zu werden.
  • Wir för­dern eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kul­tur, in der Beden­ken und Beob­ach­tun­gen ohne Angst geäu­ßert wer­den können.

3.2 Imple­men­tie­rung prä­ven­ti­ver Maßnahmen

  • Ent­wick­lung und Umset­zung eines umfas­sen­den Präventionskonzepts.
  • Regel­mä­ßi­ge Sen­si­bi­li­sie­run­gen für alle Trai​ner*in​nen, Übungs​lei​ter*in​nen und Funk​tio​när*in​nen.
  • Ein­füh­rung eines Ver­hal­tens­ko­dex für alle im Ver­ein täti­gen Personen.

3.3 Eta­blie­rung effek­ti­ver Interventionsstrukturen

  • Benen­nung und Qua­li­fi­zie­rung von Ansprechpersonen.
  • Ent­wick­lung kla­rer Hand­lungs­leit­fä­den für den Umgang mit Ver­dachts­fäl­len und kon­kre­ten Vorfällen.
  • Auf­bau eines Netz­werks mit exter­nen Bera­tungs­stel­len und Fachkräften.

3.4 För­de­rung eines siche­ren Sport­erle­bens für alle Mitglieder

  • Gestal­tung von Trai­nings- und Wett­kampf­si­tua­tio­nen unter Berück­sich­ti­gung von Schutzaspekten.
  • Schaf­fung von Rück­zugs­räu­men und Mög­lich­kei­ten zur Mit­be­stim­mung für Kin­der und Jugendliche.
  • Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung unse­rer Ver­eins­struk­tu­ren hin­sicht­lich poten­zi­el­ler Risikofaktoren.

3.5 Stär­kung der Rech­te von Kin­dern, Jugend­li­chen und schutz­be­dürf­ti­gen Erwachsenen

  • Imple­men­tie­rung von Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten in Vereinsentscheidungen.
  • För­de­rung der Selbst­be­stim­mung und des Selbst­be­wusst­seins unse­rer jun­gen Mitglieder.

Durch die kon­se­quen­te Ver­fol­gung die­ser Zie­le stre­ben wir an, unse­ren Ver­ein zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Mit­glie­der sicher, respek­tiert und wert­ge­schätzt füh­len. Wir ver­ste­hen die Umset­zung die­ses Schutz­kon­zepts als kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­zess, den wir regel­mä­ßig eva­lu­ie­ren und bei Bedarf anpas­sen werden.

4 Ers­te Bestands­auf­nah­me: Ana­ly­se der Akteur*in​nen im Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich & Risikoanalyse

Um ein wirk­sa­mes Schutz­kon­zept zu ent­wi­ckeln, haben wir zunächst eine umfas­sen­de Bestands­auf­nah­me unse­res Ver­eins durch­ge­führt. Die­se besteht aus zwei Tei­len: einer Ana­ly­se der Akteur*in​nen sowie einer Risikoanalyse.

4.1 Ana­ly­se der Akteur*in​nen

Wir haben alle Per­so­nen und Grup­pen iden­ti­fi­ziert, die in unse­rem Ver­ein aktiv sind oder mit ihm in Ver­bin­dung ste­hen. Dazu gehören:

  • Vor​stands​mit​glie​der*in​nen
  • Ehren­amt­li­che Hel​fer*in​nen
  • Trai​ner*in​nen und Übungs​lei​ter*in​nen
  • Sport​ler*in​nen (Kin­der, Jugend­li­che, Erwachsene)
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Exter­ne Dienst­leis­ter (z​.​B. Rei­ni­gungs­kräf­te, Hausmeister)
  • Koope­ra­ti­ons­part­ner (z​.​B. Schu­len, ande­re Vereine)
  • Exter­ne Besu­cher (z​.​B. bei Heimspielen)

4.2 Risi­ko­ana­ly­se

Im Rah­men der Risi­ko­ana­ly­se haben wir sys­te­ma­tisch poten­zi­el­le Gefähr­dungs­si­tua­tio­nen in unse­rem Ver­ein unter­sucht. Dabei haben wir bei­spiels­wei­se fol­gen­de Aspek­te berücksichtigt:

  • Räum­lich­kei­ten und deren Nut­zung (z​.​B. Umklei­de­ka­bi­nen, Gerä­te­räu­me, abge­le­ge­ne Bereiche)
  • Betreu­ungs­si­tua­tio­nen (z​.​B. wäh­rend, vor und nach dem Trai­ning /​den Spie­len, Fahr­ten zu Spie­len, Vereinsfahrten)
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tu­ren und Machtverhältnisse
  • Ver­eins­kul­tur und Umgang mit dem The­ma Kinderschutz

Die Ergeb­nis­se unse­rer Ana­ly­se haben gezeigt, dass die im Anhang „Risi­ko­ana­ly­se“ auf­ge­führ­ten Berei­chen beson­de­re Auf­merk­sam­keit erfordern.

Basie­rend auf die­sen Erkennt­nis­sen haben wir spe­zi­fi­sche Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und Ver­hal­tens­richt­li­ni­en ent­wi­ckelt, die in den fol­gen­den Abschnit­ten die­ses Schutz­kon­zepts detail­liert beschrie­ben wer­den. Wir betrach­ten die Risi­ko­ana­ly­se als kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­zess und wer­den sie regel­mä­ßig über­prü­fen und aktualisieren.

5 Prä­ven­ti­ons­leit­fa­den und Umset­zung von Maßnahmen

Unser Ver­ein, der Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich, ver­pflich­tet sich zu einem umfas­sen­den Prä­ven­ti­ons­an­satz zum Schutz vor sexua­li­sier­ter und inter­per­so­nel­ler Gewalt. Fol­gen­de Maß­nah­men set­zen wir dafür um.

5.1 Vor­bild­funk­ti­on der Leitung

Der Vor­stand und die Trai­ner und Betreu­er über­neh­men eine kla­re Vor­bild­funk­ti­on. Sie kom­mu­ni­zie­ren regel­mä­ßig die Bedeu­tung des Kin­der­schut­zes und leben die Prä­ven­ti­ons­kul­tur aktiv vor.

5.2 Infor­ma­ti­on und Ein­be­zie­hung aller Akteur*in​nen – Öffentlichkeitsarbeit

Wir infor­mie­ren alle Ver­eins­mit­glie­der, Eltern und exter­ne Part­ner trans­pa­rent über unse­re Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Dafür nut­zen wir ver­schie­de­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le wie E‑Mail, unse­re Web­site www.vsc88.de/Organisatorischesund Informationsveranstaltungen.

5.3 Auf­nah­me des The­mas in Sat­zun­gen und Ordnungen

Die­ses Schutz­kon­zept wird als Ord­nung ver­bind­lich für den Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich fest­ge­legt. Dies unter­streicht die Ver­bind­lich­keit unse­res Engagements.

5.4 Benen­nung und Qua­li­fi­zie­rung von Ansprechpersonen

Es wer­den zwei qua­li­fi­zier­te Ansprech­per­so­nen für den Kin­der­schutz benannt. Die­se wer­den regel­mä­ßig geschult und ste­hen auch allen ande­ren Mit­glie­dern als ver­trau­li­che Anlauf­stel­le zur Verfügung.

5.5 Ehren­ko­dex als Instru­ment der Selbstverpflichtung

Alle Trai­ner und Betreu­er im Ver­ein unter­zeich­nen unse­ren Ehren­ko­dex, sie­he Anla­ge. Die­ser defi­niert Ver­hal­tens­stan­dards im Umgang mit Kin­dern und Jugendlichen.

5.6 Das erwei­ter­te Führungszeugnis

5.6.1 Rege­lung der Vor­la­ge des erwei­ter­ten Führungszeugnisses

Alle Trai­ner und Betreu­er im Ver­ein müs­sen ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis vor­le­gen. Dies wird alle 3 Jah­re bei Übungs​lei​ter*in​nen/Trainer*innen und alle 5 Jah­re bei allen wei­te­ren im Ver­ein täti­gen Per­so­nen erneuert.

5.6.2 Ablauf

Die Ein­sicht­nah­me erfolgt durch eine Beauf­trag­te /​einen Beauf­trag­ten des Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich Die Doku­men­ta­ti­on erfolgt unter Beach­tung des Datenschutzes.

5.7 Sen­si­bi­li­sie­rung und Qua­li­fi­zie­rung der Mit­wir­ken­den /​Per­so­nal­ent­wick­lung

Wir füh­ren regel­mä­ßi­ge Sen­si­bi­li­sie­run­gen für alle Mit­wir­ken­den durch. Dabei ver­mit­teln wir Wis­sen über Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on bei Verdachtsfällen.

5.8 Ver­hal­tens­leit­li­ni­en zum respekt­vol­len Umgang miteinander

Ver­hal­tens­leit­li­ni­en sind ein wich­ti­ges Instru­ment, um einen respekt­vol­len und siche­ren Umgang im Sport­ver­ein zu gewähr­leis­ten. Sie geben allen Betei­lig­ten Ori­en­tie­rung und schaf­fen Trans­pa­renz dar­über, wel­ches Ver­hal­ten erwünscht und wel­ches uner­wünscht ist.

  • Die Leit­li­ni­en soll­ten gemein­sam mit allen rele­van­ten Grup­pen erar­bei­tet werden
  • Sie soll­ten kon­kret und pra­xis­nah for­mu­liert sein
  • Die Leit­li­ni­en müs­sen allen Betei­lig­ten bekannt gemacht und von ihnen akzep­tiert werden
  • Bei Ver­stö­ßen gegen die Leit­li­ni­en fol­gen kla­re Konsequenzen.

5.8.1 Ver­hal­tens­leit­li­ni­en für alle Vereinsmitglieder

  • Respekt­vol­ler und wert­schät­zen­der Umgang mit allen Sport​ler*in​nen
  • Wah­rung ange­mes­se­ner kör­per­li­cher und emo­tio­na­ler Grenzen
  • Kei­ne Bevor­zu­gung oder Benach­tei­li­gung ein­zel­ner Sport​ler*in​nen
  • Trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und Entscheidungsfindung
  • Ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Nähe und Distanz
  • Kei­ne Anwen­dung von Gewalt in jeg­li­cher Form
  • Ach­tung der Pri­vat­sphä­re und Intim­sphä­re der Sport​ler*in​nen
  • Kei­ne sexua­li­sier­ten Kom­men­ta­re oder Berührungen
  • Vor­bild­funk­ti­on in Bezug auf Fair­ness und respekt­vol­len Umgang
  • Bereit­schaft zur Refle­xi­on des eige­nen Verhaltens

5.8.2 Ver­hal­tens­leit­li­ni­en für Sport​ler*in​nen

  • Respekt­vol­ler Umgang mit­ein­an­der und mit den Trai​ner*in​nen/Betreuer*innen
  • Fair­play und Ein­hal­tung der Regeln im Trai­ning und Wettkampf
  • Kei­ne Anwen­dung von kör­per­li­cher oder ver­ba­ler Gewalt
  • Ach­tung der Gren­zen ande­rer (kör­per­lich und emotional)
  • Kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund von Her­kunft , Geschlecht, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung etc.
  • Ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit sozia­len Medien
  • Mut, Grenz­ver­let­zun­gen anzu­spre­chen und sich Hil­fe zu holen
  • Unter­stüt­zung von Team​kol​le​g*in​nen
  • Sorg­sa­mer Umgang mit Ver­eins­ei­gen­tum und Sportanlagen

5.8.3 Ver­hal­tens­leit­li­ni­en für die Eltern /​Erzie­hungs­be­rech­tig­ten

  • Respekt­vol­ler Umgang mit Trai​ner*in​nen, Betreu​er*in​nen und ande­ren Eltern
  • Unter­stüt­zung der päd­ago­gi­schen Arbeit der Trai​ner*in​nen
  • Kei­ne unan­ge­mes­se­ne Ein­mi­schung in Trai­nings- oder Wettkampfentscheidungen
  • För­de­rung von Fair­play und respekt­vol­lem Ver­hal­ten bei den Kindern
  • Posi­ti­ve Unter­stüt­zung aller Sport​ler*in​nen, nicht nur des eige­nen Kindes
  • Akzep­tanz der Gren­zen und Fähig­kei­ten des eige­nen Kindes
  • Ein­hal­tung von Ver­hal­tens­re­geln bei Wett­kämp­fen und Veranstaltungen
  • Bereit­schaft zur kon­struk­ti­ven Zusam­men­ar­beit mit dem Verein
  • Offen­heit für Gesprä­che bei Pro­ble­men oder Konflikten
  • Unter­stüt­zung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit des Vereins

Die­se Ver­hal­tens­leit­li­ni­en soll­ten im Ver­ein sicht­bar gemacht und regel­mä­ßig the­ma­ti­siert wer­den, um eine Kul­tur des respekt­vol­len Umgangs zu eta­blie­ren und aufrechtzuerhalten.

6 Beschwer­de­ma­nage­ment & Krisenintervention

Unser Ver­ein, der Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich, legt gro­ßen Wert auf ein effek­ti­ves Beschwer­de­ma­nage­ment, um im Fal­le von Grenz­ver­let­zun­gen oder Gewalt­vor­fäl­len ange­mes­sen und schnell reagie­ren zu können.

6.1 Beschwer­de­ma­nage­ment

Wir haben ein trans­pa­ren­tes und nied­rig­schwel­li­ges Beschwer­de­sys­tem ein­ge­rich­tet, das allen Ver­eins­mit­glie­dern zugäng­lich ist. Die­ses umfasst:

  • Klar benann­te Ansprech­per­so­nen (männ­lich und weib­lich) für Beschwerden
  • Ver­schie­de­ne Beschwer­de­we­ge (per­sön­lich, schrift­lich, anonym)
  • Einen struk­tu­rier­ten Pro­zess zur Bear­bei­tung von Beschwerden

Bei Ver­dachts­fäl­len oder kon­kre­ten Vor­fäl­len gehen wir wie folgt vor:

  • Sofort­maß­nah­men zum Schutz Betroffener
  • Gesprä­che mit allen Beteiligten
  • ggf. Schrit­te zur Ein­be­zie­hung exter­ner Fachberatung

6.2 Inter­ven­ti­ons­schrit­te – Bera­tungs­leit­fa­den /​Bera­tungs­leit­li­ni­en

Wir haben einen Inter­ven­ti­ons­leit­fa­den ent­wi­ckelt, der fol­gen­de Schrit­te umfasst:

  1. Ruhe bewah­ren und Situa­ti­on einschätzen
  2. Doku­men­ta­ti­on des Vor­falls /​Ver­dachts
  3. Infor­ma­ti­on der zustän­di­gen Ansprech­per­son, der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und des Krisenteams
  4. Bera­tung im Kri­sen­team und Pla­nung wei­te­rer Schritte
  5. gege­be­nen­falls exter­ne Fach­be­ra­tung hinzuziehen
  6. Gesprä­che mit Betei­lig­ten führen
  7. Ent­schei­dung über wei­te­re Maß­nah­men treffen
  8. Doku­men­ta­ti­on des kom­plet­ten Vor­gangs durch das Krisenteam

6.3 Reha­bi­li­ta­ti­on

Für den Fall von ein­deu­tig fal­schen Ver­däch­ti­gun­gen haben wir ein Reha­bi­li­ta­ti­ons­ver­fah­ren etabliert:

  • Offi­zi­el­le Klar­stel­lung und Entschuldigung
  • Unter­stüt­zung bei der Wie­der­her­stel­lung des Rufes
  • Hin­weis auf psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten für Betroffene

6.4 Refle­xi­on & Auf­ar­bei­tung von Vorfällen

Nach jedem Vor­fall füh­ren wir eine gründ­li­che Refle­xi­on durch:

  • Ana­ly­se des Vor­falls und der ergrif­fe­nen Maßnahmen
  • Iden­ti­fi­ka­ti­on von Verbesserungspotentialen
  • Anpas­sung von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und Schutzkonzept

Jähr­li­che Eva­lua­ti­on even­tu­el­ler Vor­fäl­le in anony­mi­sier­ter Form im Rah­men der Mitgliederversammlung.

6.5 Anlauf­stel­len und Notrufnummern

Die wich­tigs­ten Anlauf­stel­len und Not­ruf­num­mern fin­det ihr auf unse­rer Web­sei­te www.vsc88.de/Organisatorisches:

  • Num­mern von Bera­tungs­stel­len und Hilfsangeboten
  • Kon­takt­da­ten der ver­eins­in­ter­nen Ansprechpersonen
  • Not­ruf­num­mern für aku­te Krisensituationen

Durch die­se umfas­sen­den Maß­nah­men stel­len wir sicher, dass unser Ver­ein auf Kri­sen­si­tua­tio­nen vor­be­rei­tet ist und ange­mes­sen reagie­ren kann, um das Wohl aller Mit­glie­der zu schützen.

Schluss­wort

Mit die­sem Schutz­kon­zept haben wir einen wich­ti­gen Schritt getan, um unse­ren Ver­ein zu einem siche­ren Ort für alle Mit­glie­der zu machen. Wir ver­ste­hen dies als einen fort­lau­fen­den Pro­zess und ver­pflich­ten uns, die hier fest­ge­leg­ten Maß­nah­men kon­se­quent umzu­set­zen, regel­mä­ßig zu über­prü­fen und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Der Schutz vor sexua­li­sier­ter und inter­per­so­nel­ler Gewalt ist eine gemein­schaft­li­che Auf­ga­be. Jedes Ver­eins­mit­glied trägt Ver­ant­wor­tung dafür, dass wir eine Kul­tur des Hin­se­hens und der Acht­sam­keit leben. Wir ermu­ti­gen alle, wach­sam zu sein, Beden­ken offen anzu­spre­chen und sich aktiv für ein respekt­vol­les Mit­ein­an­der ein­zu­set­zen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaf­fen, in dem sich alle Sport​ler*in​nen, Trai​ner*in​nen, Ehren­amt­li­che und Mit­wir­ken­den sicher und wert­ge­schätzt füh­len. Nur so kön­nen wir unse­rem Auf­trag als Sport­ver­ein gerecht wer­den und die posi­ti­ven Wer­te des Sports ver­mit­teln. Wir dan­ken allen, die an der Erstel­lung die­ses Schutz­kon­zepts mit­ge­wirkt haben, und laden alle Ver­eins­mit­glie­der ein, sich wei­ter­hin aktiv an sei­ner Umset­zung und Wei­ter­ent­wick­lung zu betei­li­gen. Gemein­sam machen wir unse­ren Ver­ein zu einem Vor­bild für Sicher­heit und Respekt im Sport.

Ver­wal­tungs­rat und Trai­ner des Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Grevenbroich

01.07.2026

Anla­ge: Risi­ko­ana­ly­se und Verhaltensrichtlinien

  • Kör­per­li­che Kontakte 

Die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Scham­gren­zen der Kin­der und Jugend­li­chen sowie ande­rer Ver­eins­mit­glie­der sind zu respektieren.

Hil­fe­stel­lun­gen wer­den sport­fach­lich kor­rekt aus­ge­führt und im Vor­feld der Übung klar und deut­lich mitgeteilt

Berüh­run­gen von Kin­dern und Jugend­li­chen ste­hen immer in unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit dem Sport, ansons­ten haben sie zu unterbleiben.

In den Arm neh­men, Ermun­te­rung, Gra­tu­la­ti­on oder Trös­ten ist immer päd­ago­gisch dann sinn­voll, wenn sie von den Kin­dern und Jugend­li­chen gewünscht bzw. gewollt sind und dür­fen nicht Über­hand neh­men. „Kit­zeln“ oder ähn­li­che Berüh­run­gen sind in jedem Fall zu unterlassen.

  • Trai­nings­be­trieb /​Trans­port von Kin­dern und Jugendlichen

Wo immer mög­lich, sind 1:1‑Situationen zu ver­mei­den. Es ist in jedem Fall Trans­pa­renz über die 1:1‑Situation zu schaf­fen, und die Hin­zu­nah­me einer wei­te­ren Per­son soll­te für bei­de Sei­ten wähl­bar sein.

Beim Trai­ning gilt das „Sechs-Augen-Prin­zip“, d. h. es ist grund­sätz­lich eine wei­te­re Per­son in den Räum­lich­kei­ten anwesend.

Ein­zel­trai­nings sind zu ver­mei­den und müs­sen immer mit dem Ver­eins­vor­stand und den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten abge­spro­chen werden.

Bei gemein­sa­men Fahr­ten sind grund­sätz­lich zen­tra­le Abhol- und Treff­punk­te zu vereinbaren.

  • Duschen und Umkleiden

Umklei­de­räu­me und Duschen sind geschlech­ter­spe­zi­fisch getrennt.

Soll­te ein Ein­tritt in die Umklei­de oder Dusche der Trai­nie­ren­den not­wen­dig sein, muss dies von der Übungs­lei­tung vor­her klar und deut­lich kom­mu­ni­ziert wer­den; der Ein­tritt geschieht erst nach Rück­mel­dung (Aus­nah­men sind Not­fäl­le oder die Eska­la­ti­on von Situa­tio­nen von Streit und Vandalismus).

Trai​ner*in​nen, Übungs​lei​ter*in​nen und Betreu​er*in​nen duschen nicht mit Kin­dern und Jugendlichen.

In den Duschen und Umklei­den ist das Foto­gra­fie­ren und Fil­men strikt untersagt.

  • Frei­zeit­maß­nah­men, Fahr­ten und Wettkämpfe

Grund­sätz­lich ist die Grup­pen­grö­ße der Umgebung/​Räumlichkeit anzupassen.

Auf gleich­ge­schlecht­li­che Unter­brin­gung ist zu achten.

Trai​ner*in​nen, Übungs​lei​ter*in​nen und Betreu​er*in​nen sol­len sepa­rat unter­ge­bracht sein. Es wird nicht mit Kin­dern und Jugend­li­chen in einem Raum übernachtet.

Kin­der und Jugend­li­che über­nach­ten nicht im Pri­vat­be­reich von betreu­en­den Personen.

Über­nach­tun­gen gemein­sam mit Grup­pen von Kin­dern und Jugend­li­chen, z. B. im Rah­men von Sport­fes­ten, Frei­zei­ten oder ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tun­gen, sind mit min­des­tens zwei Betreu​er*in​nen möglich.

Kin­der und Jugend­li­che wer­den nicht in den Pri­vat­be­reich der Betreu​er*in​nen (Woh­nung, Haus, Gar­ten, Boot, Hüt­te usw.) mitgenommen. 

  • Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

Macht- und Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­se zwi­schen Trai​ner*in​nen, Übungs​lei​ter*in​nen und Betreu​er*in​nen auf der einen Sei­te und Trai­nie­ren­den auf der ande­ren Sei­te sind vor­han­den und müs­sen trans­pa­rent sein.

Wenn mög­lich erfolgt eine Dop­pel­be­set­zung wäh­rend des Trai­nings im Kin­der- und Jugend­be­reich bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Sank­tio­nen und ent­spre­chen­de logi­sche Kon­se­quen­zen auf Fehl­ver­hal­ten der Trai­nie­ren­den müs­sen bekannt, gleich­blei­bend und nach­voll­zieh­bar sein.

Sexua­li­sier­te und dis­kri­mi­nie­ren­de Spra­che ist unter allen Umstän­den zu unterlassen.

Aus­drü­cke, Wit­ze und Äuße­run­gen, die sexu­el­le Inhal­te trans­por­tie­ren und/​oder sich nega­tiv auf das Geschlecht oder die sexu­el­le Ori­en­tie­rung der Her­an­wach­sen­den bezie­hen, sind zu unterlassen.

Sexua­li­sier­te und dis­kri­mi­nie­ren­de Äuße­run­gen zur kör­per­li­chen Erschei­nung und zum Aus­se­hen von Kin­dern und Jugend­li­chen sind zu unterlassen. 

  • Tren­nung von Ver­eins­funk­ti­on und Privatkontakten

Es wer­den kei­ne gehei­men pri­va­ten ana­lo­gen und digi­ta­len Kon­tak­te mit ein­zel­nen Kin­dern und Jugend­li­chen abseits des Sports unterhalten.

Bei team­in­ter­nen Grup­pen­chats muss die Alters­frei­ga­be zur Nut­zung der Apps von den Eltern berück­sich­tigt werden.

Bei Kin­dern bis ein­schließ­lich 12 Jah­re wer­den die Eltern in Grup­pen­chats aufgenommen.

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen dür­fen nur mit dem Ein­ver­ständ­nis der Eltern durch­ge­führt wer­den. Dabei muss für alle trans­pa­rent erkenn­bar sein: Wer ist wo und wann eingeladen.

Rück­fra­gen zur Ver­füg­bar­keit oder zum Aus­fall von Kin­dern (bis ein­schließ­lich 12 Jah­re) dür­fen aus­schließ­lich an die Eltern gestellt werden. 

  • Geheim­nis­se

Auch bei beson­de­ren Erfol­gen ein­zel­ner Kin­der oder Jugend­li­cher machen Trai​ner*in​nen kei­ne per­sön­li­chen Geschenke.

Kein Kind oder Jugend­li­cher erhält eine unsach­ge­mä­ße Bevor­zu­gung oder Ver­güns­ti­gung, z. B. ein nicht durch die Leis­tung beding­tes Ver­spre­chen auf einen Stamm­platz, die Ent­bin­dung von Mann­schafts­pflich­ten, usw.

Ehren­ko­dex

für alle ehren­amt­lich täti­gen Per­so­nen im Vol­ley­ball-Sport-Club 1988 e​.​V. Gre­ven­broich die mit Kin­dern, Jugend­li­chen und /​oder Erwach­se­nen arbei­ten oder sie betreu­en, bzw. zukünf­tig mit ihnen arbei­ten oder sie betreuen.

Hier­mit ver­pflich­te ich mich,

  • dem per­sön­li­chen Emp­fin­den der mir anver­trau­ten Kin­der, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen Vor­rang vor mei­nen per­sön­li­chen Wün­schen und Zie­len zu geben
  • jedes Kind, jeden Jugend­li­chen und jeden Erwach­se­nen zu ach­ten und sei­ne Ent­wick­lung zu fördern
  • Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne bei ihrer Selbst­ver­wirk­li­chung zu ange­mes­se­nem sozia­lem Ver­hal­ten ande­ren Men­schen gegen­über anzuleiten
  • das Recht des mir anver­trau­ten Kin­des, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und Intim­sphä­re zu ach­ten und kei­ne Form der Gewalt sei sie phy­si­scher, psy­chi­scher oder sexu­el­ler Art auszuüben
  • den mir anver­trau­ten Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen für alle sport­li­chen und außer­sport­li­chen Ange­bo­te aus­rei­chen­de Selbst- und Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten zu bieten
  • Vor­bild für die mir anver­trau­ten Kin­der, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen zu sein, die Ein­hal­tung von sport­li­chen und zwi­schen­mensch­li­chen Regeln zu ver­mit­teln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln
  • zur gewalt­frei­en Kom­mu­ni­ka­ti­on und jedem Kind, jedem Jugend­li­chen und jedem Erwach­se­nen wert­schät­zend und respekt­voll gegenüberzutreten
  • eine posi­ti­ve und akti­ve Vor­bild­funk­ti­on im Kampf gegen Doping, Medi­ka­men­ten­miss­brauch und Dro­gen­kon­sum sowie gegen jeg­li­che Art von Leis­tungs­ma­ni­pu­la­ti­on zu übernehmen
  • beim Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der mir anver­trau­ten Kin­der, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen die Daten­schutz­be­stim­mun­gen einzuhalten
  • ein­zu­grei­fen, wenn in mei­nem Umfeld gegen die­sen Ehren­ko­dex ver­sto­ßen wird und pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung hin­zu­zu­zie­hen (kom­mu­na­le Bera­tungs­stel­len, Lan­des­sport­bund NRW o. ä.) sowie die Ver­ant­wort­li­chen /​den Vor­stand zu informieren

Durch mei­ne Unter­schrift ver­pflich­te ich mich zur Ein­hal­tung die­ses Ehrenkodex.

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Name, Vor­na­me Geburtsdatum

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Ort, Datum Unterschrift

Spiel­be­rich­te