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Schutzkonzept gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt und Machtmissbrauch im Volleyball
Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich
Vorwort
Erarbeitet aus dem „MUSTER – SCHUTZKONZEPT – Nach Standard des Sportbund Rhein-Kreis Neuss“ https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/fileadmin/co_system/neuss/media/KSB-Daten/Bilder/sicherer_Sport/Muster-Schutzkonzept.pdf in der Version vom 20.11.2025
„Um die Umsetzung von Schutzkonzepten und Präventionsmaßnahmen bestmöglich zu unterstützen, stellen wir umfangreiche Informationen, Vorlagen und weiterführende Materialien zur Verfügung. Die Nutzung und Übernahme dieser Inhalte – sei es in Form von Textbausteinen oder vollständigen Passagen – ist ausdrücklich erwünscht, um Sportvereine und ‑organisationen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.“
https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/sportbund/ueber-uns/basis/sicherer-sport-im-rhein-kreis-neuss in der Version vom 20.11.2025
1 Einleitung
Unser Verein, der Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich, verpflichtet sich, ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen und jegliche Form von Gewalt oder Grenzverletzungen zu verhindern. Mit diesem Schutzkonzept legen wir verbindliche Richtlinien und Maßnahmen fest, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unserem Verein bestmöglich vor interpersoneller Gewalt zu schützen. Wir verstehen den Schutz vor Gewalt als kontinuierlichen Prozess und als Aufgabe aller Vereinsmitglieder. Dieses Konzept soll Orientierung geben, Handlungssicherheit schaffen und dazu beitragen, dass unser Verein ein Ort ist, an dem sich alle sicher und respektiert fühlen.
2 Definitionen – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?
Um wirksam gegen interpersonelle Gewalt vorgehen zu können, ist ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Gewaltformen unerlässlich. Im Folgenden definieren wir die relevanten Begriffe.
2.1 Machtmissbrauch
Unter Machtmissbrauch verstehen wir jede Form der Ausnutzung einer Machtposition zum eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch Trainer*innen, Betreuer*innen oder Funktionär*innen geschehen, die ihre Autorität missbrauchen, um Sportler*innen zu manipulieren, zu kontrollieren oder auszunutzen.
2.2 Grenzverletzungen und Übergriffe
Grenzverletzungen sind Handlungen, die persönliche Grenzen überschreiten. Sie können unbeabsichtigt sein, resultieren oft aus fachlichen oder persönlichen Unzulänglichkeiten und sind durch Reflexion korrigierbar. Übergriffe hingegen sind bewusste Handlungen, die wiederholt oder massiv persönliche Grenzen verletzen. Sie missachten die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Person und sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts.
2.3 Körperliche (physische) Gewalt
Körperliche Gewalt umfasst alle Formen der bewussten physischen Schädigung einer Person. Im Sport kann dies von übermäßig hartem Körperkontakt im Training bis hin zu gezielten Schlägen oder anderen Formen der körperlichen Misshandlung reichen und beinhaltet jede Form der körperlichen Aggression.
2.4 Emotionale (psychische) Gewalt
Emotionale Gewalt bezeichnet Verhaltensweisen, die die psychische Integrität einer Person verletzen. Dazu gehören verbale Angriffe, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder soziale Isolation. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch anhaltende Kritik, Bloßstellung vor der Gruppe oder Ausgrenzung geschehen.
2.5 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Im Sport kann dies von anzüglichen Bemerkungen /Nachrichten oder sexuellen Witzen über unerwünschte Berührungen bis hin zu sexuellem Missbrauch reichen.
3 Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport
Unser Sportverein, der Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich, setzt sich aktiv für den Schutz aller Mitglieder vor jeglicher Form von interpersoneller Gewalt ein. Mit diesem Schutzkonzept verfolgen wir folgende übergeordnete Ziele.
3.1 Schaffung einer Kultur des Hinsehens und der Beteiligung
- Alle Vereinsmitglieder sollen für das Thema sensibilisiert und ermutigt werden, bei Verdachtsfällen aktiv zu werden.
- Wir fördern eine offene Kommunikationskultur, in der Bedenken und Beobachtungen ohne Angst geäußert werden können.
3.2 Implementierung präventiver Maßnahmen
- Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionskonzepts.
- Regelmäßige Sensibilisierungen für alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Funktionär*innen.
- Einführung eines Verhaltenskodex für alle im Verein tätigen Personen.
3.3 Etablierung effektiver Interventionsstrukturen
- Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen.
- Entwicklung klarer Handlungsleitfäden für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen.
- Aufbau eines Netzwerks mit externen Beratungsstellen und Fachkräften.
3.4 Förderung eines sicheren Sporterlebens für alle Mitglieder
- Gestaltung von Trainings- und Wettkampfsituationen unter Berücksichtigung von Schutzaspekten.
- Schaffung von Rückzugsräumen und Möglichkeiten zur Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung unserer Vereinsstrukturen hinsichtlich potenzieller Risikofaktoren.
3.5 Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen
- Implementierung von Partizipationsmöglichkeiten in Vereinsentscheidungen.
- Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins unserer jungen Mitglieder.
Durch die konsequente Verfolgung dieser Ziele streben wir an, unseren Verein zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir verstehen die Umsetzung dieses Schutzkonzepts als kontinuierlichen Prozess, den wir regelmäßig evaluieren und bei Bedarf anpassen werden.
4 Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*innen im Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich & Risikoanalyse
Um ein wirksames Schutzkonzept zu entwickeln, haben wir zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme unseres Vereins durchgeführt. Diese besteht aus zwei Teilen: einer Analyse der Akteur*innen sowie einer Risikoanalyse.
4.1 Analyse der Akteur*innen
Wir haben alle Personen und Gruppen identifiziert, die in unserem Verein aktiv sind oder mit ihm in Verbindung stehen. Dazu gehören:
- Vorstandsmitglieder*innen
- Ehrenamtliche Helfer*innen
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Sportler*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Externe Dienstleister (z.B. Reinigungskräfte, Hausmeister)
- Kooperationspartner (z.B. Schulen, andere Vereine)
- Externe Besucher (z.B. bei Heimspielen)
4.2 Risikoanalyse
Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verein untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:
- Räumlichkeiten und deren Nutzung (z.B. Umkleidekabinen, Geräteräume, abgelegene Bereiche)
- Betreuungssituationen (z.B. während, vor und nach dem Training /den Spielen, Fahrten zu Spielen, Vereinsfahrten)
- Kommunikationsstrukturen und Machtverhältnisse
- Vereinskultur und Umgang mit dem Thema Kinderschutz
Die Ergebnisse unserer Analyse haben gezeigt, dass die im Anhang „Risikoanalyse“ aufgeführten Bereichen besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Basierend auf diesen Erkenntnissen haben wir spezifische Präventionsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien entwickelt, die in den folgenden Abschnitten dieses Schutzkonzepts detailliert beschrieben werden. Wir betrachten die Risikoanalyse als kontinuierlichen Prozess und werden sie regelmäßig überprüfen und aktualisieren.
5 Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen
Unser Verein, der Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich, verpflichtet sich zu einem umfassenden Präventionsansatz zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Folgende Maßnahmen setzen wir dafür um.
5.1 Vorbildfunktion der Leitung
Der Vorstand und die Trainer und Betreuer übernehmen eine klare Vorbildfunktion. Sie kommunizieren regelmäßig die Bedeutung des Kinderschutzes und leben die Präventionskultur aktiv vor.
5.2 Information und Einbeziehung aller Akteur*innen – Öffentlichkeitsarbeit
Wir informieren alle Vereinsmitglieder, Eltern und externe Partner transparent über unsere Präventionsarbeit. Dafür nutzen wir verschiedene Kommunikationskanäle wie E‑Mail, unsere Website www.vsc88.de/Organisatorischesund Informationsveranstaltungen.
5.3 Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen
Dieses Schutzkonzept wird als Ordnung verbindlich für den Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich festgelegt. Dies unterstreicht die Verbindlichkeit unseres Engagements.
5.4 Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen
Es werden zwei qualifizierte Ansprechpersonen für den Kinderschutz benannt. Diese werden regelmäßig geschult und stehen auch allen anderen Mitgliedern als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung.
5.5 Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
Alle Trainer und Betreuer im Verein unterzeichnen unseren Ehrenkodex, siehe Anlage. Dieser definiert Verhaltensstandards im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
5.6 Das erweiterte Führungszeugnis
5.6.1 Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Alle Trainer und Betreuer im Verein müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies wird alle 3 Jahre bei Übungsleiter*innen/Trainer*innen und alle 5 Jahre bei allen weiteren im Verein tätigen Personen erneuert.
5.6.2 Ablauf
Die Einsichtnahme erfolgt durch eine Beauftragte /einen Beauftragten des Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich Die Dokumentation erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.
5.7 Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitwirkenden /Personalentwicklung
Wir führen regelmäßige Sensibilisierungen für alle Mitwirkenden durch. Dabei vermitteln wir Wissen über Prävention und Intervention bei Verdachtsfällen.
5.8 Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander
Verhaltensleitlinien sind ein wichtiges Instrument, um einen respektvollen und sicheren Umgang im Sportverein zu gewährleisten. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und schaffen Transparenz darüber, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist.
- Die Leitlinien sollten gemeinsam mit allen relevanten Gruppen erarbeitet werden
- Sie sollten konkret und praxisnah formuliert sein
- Die Leitlinien müssen allen Beteiligten bekannt gemacht und von ihnen akzeptiert werden
- Bei Verstößen gegen die Leitlinien folgen klare Konsequenzen.
5.8.1 Verhaltensleitlinien für alle Vereinsmitglieder
- Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Sportler*innen
- Wahrung angemessener körperlicher und emotionaler Grenzen
- Keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Sportler*innen
- Transparente Kommunikation und Entscheidungsfindung
- Verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
- Keine Anwendung von Gewalt in jeglicher Form
- Achtung der Privatsphäre und Intimsphäre der Sportler*innen
- Keine sexualisierten Kommentare oder Berührungen
- Vorbildfunktion in Bezug auf Fairness und respektvollen Umgang
- Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Verhaltens
5.8.2 Verhaltensleitlinien für Sportler*innen
- Respektvoller Umgang miteinander und mit den Trainer*innen/Betreuer*innen
- Fairplay und Einhaltung der Regeln im Training und Wettkampf
- Keine Anwendung von körperlicher oder verbaler Gewalt
- Achtung der Grenzen anderer (körperlich und emotional)
- Keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft , Geschlecht, sexueller Orientierung etc.
- Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien
- Mut, Grenzverletzungen anzusprechen und sich Hilfe zu holen
- Unterstützung von Teamkolleg*innen
- Sorgsamer Umgang mit Vereinseigentum und Sportanlagen
5.8.3 Verhaltensleitlinien für die Eltern /Erziehungsberechtigten
- Respektvoller Umgang mit Trainer*innen, Betreuer*innen und anderen Eltern
- Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Trainer*innen
- Keine unangemessene Einmischung in Trainings- oder Wettkampfentscheidungen
- Förderung von Fairplay und respektvollem Verhalten bei den Kindern
- Positive Unterstützung aller Sportler*innen, nicht nur des eigenen Kindes
- Akzeptanz der Grenzen und Fähigkeiten des eigenen Kindes
- Einhaltung von Verhaltensregeln bei Wettkämpfen und Veranstaltungen
- Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Verein
- Offenheit für Gespräche bei Problemen oder Konflikten
- Unterstützung der Präventionsarbeit des Vereins
Diese Verhaltensleitlinien sollten im Verein sichtbar gemacht und regelmäßig thematisiert werden, um eine Kultur des respektvollen Umgangs zu etablieren und aufrechtzuerhalten.
6 Beschwerdemanagement & Krisenintervention
Unser Verein, der Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich, legt großen Wert auf ein effektives Beschwerdemanagement, um im Falle von Grenzverletzungen oder Gewaltvorfällen angemessen und schnell reagieren zu können.
6.1 Beschwerdemanagement
Wir haben ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdesystem eingerichtet, das allen Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Dieses umfasst:
- Klar benannte Ansprechpersonen (männlich und weiblich) für Beschwerden
- Verschiedene Beschwerdewege (persönlich, schriftlich, anonym)
- Einen strukturierten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden
Bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen gehen wir wie folgt vor:
- Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener
- Gespräche mit allen Beteiligten
- ggf. Schritte zur Einbeziehung externer Fachberatung
6.2 Interventionsschritte – Beratungsleitfaden /Beratungsleitlinien
Wir haben einen Interventionsleitfaden entwickelt, der folgende Schritte umfasst:
- Ruhe bewahren und Situation einschätzen
- Dokumentation des Vorfalls /Verdachts
- Information der zuständigen Ansprechperson, der Erziehungsberechtigten und des Krisenteams
- Beratung im Krisenteam und Planung weiterer Schritte
- gegebenenfalls externe Fachberatung hinzuziehen
- Gespräche mit Beteiligten führen
- Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen
- Dokumentation des kompletten Vorgangs durch das Krisenteam
6.3 Rehabilitation
Für den Fall von eindeutig falschen Verdächtigungen haben wir ein Rehabilitationsverfahren etabliert:
- Offizielle Klarstellung und Entschuldigung
- Unterstützung bei der Wiederherstellung des Rufes
- Hinweis auf psychologische Betreuungsmöglichkeiten für Betroffene
6.4 Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen
Nach jedem Vorfall führen wir eine gründliche Reflexion durch:
- Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen
- Identifikation von Verbesserungspotentialen
- Anpassung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzept
Jährliche Evaluation eventueller Vorfälle in anonymisierter Form im Rahmen der Mitgliederversammlung.
6.5 Anlaufstellen und Notrufnummern
Die wichtigsten Anlaufstellen und Notrufnummern findet ihr auf unserer Webseite www.vsc88.de/Organisatorisches:
- Nummern von Beratungsstellen und Hilfsangeboten
- Kontaktdaten der vereinsinternen Ansprechpersonen
- Notrufnummern für akute Krisensituationen
Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unser Verein auf Krisensituationen vorbereitet ist und angemessen reagieren kann, um das Wohl aller Mitglieder zu schützen.
Schlusswort
Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verein zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Jedes Vereinsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben. Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitwirkenden sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln. Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen. Gemeinsam machen wir unseren Verein zu einem Vorbild für Sicherheit und Respekt im Sport.
Verwaltungsrat und Trainer des Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich
01.07.2026
Anlage: Risikoanalyse und Verhaltensrichtlinien
-
Körperliche Kontakte
Die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der Kinder und Jugendlichen sowie anderer Vereinsmitglieder sind zu respektieren.
Hilfestellungen werden sportfachlich korrekt ausgeführt und im Vorfeld der Übung klar und deutlich mitgeteilt
Berührungen von Kindern und Jugendlichen stehen immer in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sport, ansonsten haben sie zu unterbleiben.
In den Arm nehmen, Ermunterung, Gratulation oder Trösten ist immer pädagogisch dann sinnvoll, wenn sie von den Kindern und Jugendlichen gewünscht bzw. gewollt sind und dürfen nicht Überhand nehmen. „Kitzeln“ oder ähnliche Berührungen sind in jedem Fall zu unterlassen.
-
Trainingsbetrieb /Transport von Kindern und Jugendlichen
Wo immer möglich, sind 1:1‑Situationen zu vermeiden. Es ist in jedem Fall Transparenz über die 1:1‑Situation zu schaffen, und die Hinzunahme einer weiteren Person sollte für beide Seiten wählbar sein.
Beim Training gilt das „Sechs-Augen-Prinzip“, d. h. es ist grundsätzlich eine weitere Person in den Räumlichkeiten anwesend.
Einzeltrainings sind zu vermeiden und müssen immer mit dem Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden.
Bei gemeinsamen Fahrten sind grundsätzlich zentrale Abhol- und Treffpunkte zu vereinbaren.
-
Duschen und Umkleiden
Umkleideräume und Duschen sind geschlechterspezifisch getrennt.
Sollte ein Eintritt in die Umkleide oder Dusche der Trainierenden notwendig sein, muss dies von der Übungsleitung vorher klar und deutlich kommuniziert werden; der Eintritt geschieht erst nach Rückmeldung (Ausnahmen sind Notfälle oder die Eskalation von Situationen von Streit und Vandalismus).
Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen duschen nicht mit Kindern und Jugendlichen.
In den Duschen und Umkleiden ist das Fotografieren und Filmen strikt untersagt.
- Freizeitmaßnahmen, Fahrten und Wettkämpfe
Grundsätzlich ist die Gruppengröße der Umgebung/Räumlichkeit anzupassen.
Auf gleichgeschlechtliche Unterbringung ist zu achten.
Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen sollen separat untergebracht sein. Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum übernachtet.
Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich von betreuenden Personen.
Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen, sind mit mindestens zwei Betreuer*innen möglich.
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Betreuer*innen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen.
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Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen auf der einen Seite und Trainierenden auf der anderen Seite sind vorhanden und müssen transparent sein.
Wenn möglich erfolgt eine Doppelbesetzung während des Trainings im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 14 Jahren.
Sanktionen und entsprechende logische Konsequenzen auf Fehlverhalten der Trainierenden müssen bekannt, gleichbleibend und nachvollziehbar sein.
Sexualisierte und diskriminierende Sprache ist unter allen Umständen zu unterlassen.
Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
Sexualisierte und diskriminierende Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.
-
Trennung von Vereinsfunktion und Privatkontakten
Es werden keine geheimen privaten analogen und digitalen Kontakte mit einzelnen Kindern und Jugendlichen abseits des Sports unterhalten.
Bei teaminternen Gruppenchats muss die Altersfreigabe zur Nutzung der Apps von den Eltern berücksichtigt werden.
Bei Kindern bis einschließlich 12 Jahre werden die Eltern in Gruppenchats aufgenommen.
Private Veranstaltungen dürfen nur mit dem Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. Dabei muss für alle transparent erkennbar sein: Wer ist wo und wann eingeladen.
Rückfragen zur Verfügbarkeit oder zum Ausfall von Kindern (bis einschließlich 12 Jahre) dürfen ausschließlich an die Eltern gestellt werden.
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Geheimnisse
Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder oder Jugendlicher machen Trainer*innen keine persönlichen Geschenke.
Kein Kind oder Jugendlicher erhält eine unsachgemäße Bevorzugung oder Vergünstigung, z. B. ein nicht durch die Leistung bedingtes Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten, usw.
Ehrenkodex
für alle ehrenamtlich tätigen Personen im Volleyball-Sport-Club 1988 e.V. Grevenbroich die mit Kindern, Jugendlichen und /oder Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen, bzw. zukünftig mit ihnen arbeiten oder sie betreuen.
Hiermit verpflichte ich mich,
- dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben
- jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten
- das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben
- den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten
- Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln
- zur gewaltfreien Kommunikation und jedem Kind, jedem Jugendlichen und jedem Erwachsenen wertschätzend und respektvoll gegenüberzutreten
- eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, Medikamentenmissbrauch und Drogenkonsum sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen
- beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten
- einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW o. ä.) sowie die Verantwortlichen /den Vorstand zu informieren
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodex.
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Name, Vorname Geburtsdatum
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Ort, Datum Unterschrift
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